Hallo und herzlich willkommen!
Das Verhältnis zwischen Vormund und Mündel ist mit dem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbar.
Die Vormundschaft umfasst daher die gesamte elterliche Sorge:
- Erziehung sicherstellen, Unterstützung bei der Erziehung oder durch Einrichtungen
- Aufenthalt bestimmen z. B. Wahl der Schule oder des Kindergartens
- medizinische Versorgung z. B. Impfungen und U Untersuchungen
Die Verantwortung für das Vermögen des Kindes (Mündelgeld) trägt auch der Vormund
Die gesetzliche Vertretungsmacht bezieht sich grundsätzlich auf alle Willenserklärungen (z.B. den Kauf eines Handys oder TV Gerät).
Wir bemühen uns um ein freundschaftliches und vertrauensvolles Miteinander auf Augenhöhe.
Persönliche Wünsche, Träume und Ziele versuchen wir zusammen zu erreichen. Wenn die Ziele umsetzbar sind, dann sind wir gerne der starke Partner an der Seite des Mündels.
Ebenso sind wir ein zuverlässiger Partner für Einrichtungen, Pflegefamilien und das Jugendamt.
Unser Ziel ist eine starke Partnerschaft bis zur Vollendung der Volljährigkeit.
Ebensso sind wir Ansprechpartner bei Verfahrensbeistandsschaften und Verfahrenspflegschaften und natürlich begleiten wir Sie auch als gerichtlich bestellter Betreuer und Verfahrenspfleger in Unterbringungsangelegenheiten und Umgangspflegschaften.